Jede Prüfung, insbesondere jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung Ihres Jahresabschlusses, wird nicht etwa als freudiges Ereignis wahrgenommen, sondern rangiert in der Wahrnehmung zwischen lästiger Pflicht und mitunter sogar als besorgniserregende Hürde zur weiteren Entwicklung Ihres Unternehmens.
Diese Sorgen und Befürchtungen möchten wir Ihnen gerne nehmen. Wir verstehen nur zu gut, mit welchen Vorbehalten Betriebsfremde von Ihren Mitarbeitern wahrgenommen werden und dass die normale Routine während einer Prüfung leidet. Nicht zuletzt deshalb sind unsere Prüfungsprozesse darauf abgestellt, konzentriert das Wesentliche zu erfassen und durch EDV-gestützte Prüfungs- und Dokumentationsverfahren unsere Anwesenheit so kurz wie nötig zu gestalten.
Das HGB und die internationalen Standards zur Rechnungslegung bieten Interpretationsspielräume, deren Auslegung durch die bestellten Prüfer mitunter gestandene Manager in Examensängste zurückversetzen. Auch dieser Sorge wollen wir vorbeugen, indem wir bereits in der Erstellungsphase Ihres Jahresabschlusses für die Fragen Ihrer Buchhaltung ein offenes Ohr haben und ein Höchstmaß an Transparenz unserer Bewertungsmaßstäbe sicherstellen.