Goldstein Consulting - Newsletter Oktober 2023 ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­
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Oktober 2023

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wir freuen uns, Ihnen heute unseren Newsletter für den Monat Oktober 2023 zusenden zu können. Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie nützlich sein werden und stehen Ihnen unter den unten genannten Nummern und Links gerne zur Verfügung. Alle vorangegangenen Infoblätter finden Sie hier unter Mandantenbriefe.

Mit freundlichen Grüßen

AGUschrift

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Allgemein

Steuertermine Oktober 2023

1. ... für alle Steuerzahler

Anwendungsschreiben: Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen geklärt
Kinderbetreuungskosten: Steuerabzug darf Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzen
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Mieter müssen nicht Vertragspartner des Leistungserbringers sein
Airbnb etc.: Steuerunehrliche Vermieter im Visier

2. ... für Unternehmer

Berufsgeheimnisträger: Außenprüfung ist trotz Anonymisierungsaufwands rechtmäßig

3. ... für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Pauschalierung: Zuschuss zum Deutschlandticket
Homeoffice-Pauschale: Telefon- und Internetkosten zusätzlich abziehen

4. ... für Hausbesitzer

Abschreibung: Baumaßnahme muss mit Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein

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Anwendungsschreiben


Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen geklärt

Rückwirkend ab 2022 sind Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen, die durch die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz erzielt werden, einkommensteuerfrei. Das Gleiche gilt für den Eigenverbrauch. Die Befreiung gilt allerdings nur im Zusammenhang mit Anlagen, die auf Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, wie Garagen oder Nebengebäuden, installiert sind und maximal eine Bruttoleistung von 30 kWp erbringen. Für größere Photovoltaikanlagen (z.B. auf Mehrfamilienhäusern) gilt die Steuerbefreiung, wenn deren Maximalleistung nicht mehr als 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit beträgt. Beim Betrieb mehrerer Photovoltaikanlagen dürfen pro Steuerzahler 100 kWp nicht überschritten werden.

Hinweis: Die Einkommensteuerbefreiung gilt für neu installierte und für bestehende Photovoltaikanlagen. Für Besitzer älterer Anlagen kann dies recht lukrativ sein, weil sie häufig noch hohe Einspeisevergütungen beziehen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zahlreiche Einzelfragen zur neugeschaffenen Steuerbefreiung aufgegriffen. Die wichtigsten Aussagen im Überblick:

  • Auch Fassaden- und dachintegrierte Anlagen können unter die neue Steuerbefreiung fallen, nicht jedoch auf freier Fläche errichtete Anlagen.
  • Der Betreiber der Photovoltaikanlage muss nicht zwingend Eigentümer des Gebäudes sein, auf dem die Anlage installiert ist.
  • Steuerbefreit sind neben der Einspeisevergütung auch von Mietern gezahlte Entgelte für Stromlieferungen und erhaltene Vergütungen für das Aufladen von Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen.
  • Für steuerbefreite Photovoltaikanlagen können ab dem Wirtschaftsjahr 2022 keine steuermindernden Investitionsabzugsbeträge mehr gebildet werden. Wurden solche Abzugsbeträge vor 2022 gebildet und noch nicht gewinnwirksam hinzugerechnet, müssen sie rückgängig gemacht werden.
  • Betriebsausgaben in Zusammenhang mit steuerbefreiten Photovoltaikanlagen sind ab 2022 nicht mehr steuerlich abzugsfähig.
    Hinweis: Das BMF stellt zudem anhand von Beispielen dar, wie die für die Steuerbefreiung geltenden Leistungshöchstgrenzen zu berechnen sind (zweistufige objekt- und subjektbezogene Prüfung).




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A little boy is learning animals by playing with montessori toys in kindergarten.
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Kinderbetreuungskosten


Steuerabzug darf Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzen

Geht ein Kind in die Kita, Kinderkrippe oder in den Kindergarten, können die Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten als Sonderausgaben in ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen (maximal 4.000 € pro Kind und Jahr). Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers müssen allerdings gegengerechnet werden.

Voraussetzung für den Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben ist unter anderem, dass das Kind zum elterlichen Haushalt gehört, was in den meisten Fällen kein Problem darstellen dürfte. Bei getrenntlebenden, geschiedenen oder unverheirateten Eltern kann nur derjenige Elternteil die Kosten abziehen, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat und der zugleich die Kosten getragen hat.

Ein getrenntlebender Vater ist mit dem Versuch vor den Bundesfinanzhof (BFH) gezogen, das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit zu Fall zu bringen. Seine Tochter lebte im Haushalt der Mutter und wurde dort betreut, er schuldete jedoch Barunterhalt („Residenzmodell“). Die Mutter hatte für den Besuch von Kindergarten und Schulhort rund 600 € gezahlt, die ihr der Vater zur Hälfte erstattet hatte. Vor dem BFH wollte der Vater durchsetzen, dass er diesen Betrag als Kinderbetreuungskosten absetzen darf. Er argumentierte, die Haushaltszugehörigkeit des Kindes sei eine sachfremde, willkürliche Voraussetzung für den Abzug von Kinderbetreuungskosten.

Der BFH hat jedoch entschieden, dass der Gesetzgeber den Steuerabzug an die Haushaltszugehörigkeit des Kindes anknüpfen dürfe, da dieses Kriterium auf einer zulässigen Typisierung beruhe. Auch sei das familiäre Existenzminimum durch den versagten Kostenabzug nicht beeinträchtigt. Denn der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (ab 2021: 1.464 € pro Elternteil) sorge für eine Steuerfreistellung und habe die Betreuungsaufwendungen des Vaters abgedeckt.

Hinweis: Als Sonderausgaben absetzbar sind nur die reinen Kinderbetreuungskosten. Nicht erfasst werden daher zum Beispiel die Kosten für Verpflegung, für Ausflüge und für Sport-, Sprach- oder Musikunterricht. Weitere Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist, dass das Kind unter 14 Jahre alt ist, für die Aufwendungen eine Rechnung ausgestellt wurde und die Zahlung per Überweisung erfolgt ist. Die Eltern müssen die Rechnung und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug) nicht direkt ihrer Einkommensteuererklärung beifügen. Sie müssen die Unterlagen aber auf Anforderung des Finanzamts nachreichen.


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Cut view of handyman holding tool box and wrench in hands. He stand in kitchen at sink. He open water tap.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen


Mieter müssen nicht Vertragspartner des Leistungserbringers sein

Wenn Sie haushaltsnahe Dienstleister und Handwerker in Ihrem Privathaushalt beschäftigen, können Sie die entstandenen Lohnkosten zu 20 % von Ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen. Das Finanzamt erkennt Handwerkerkosten von maximal 6.000 € pro Jahr an (Steuerbonus maximal 1.200 €). Haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 20.000 € jährlich absetzbar (Steuerbonus maximal 4.000 €). Lohnkosten für haushaltsnahe Minijobber lassen sich mit maximal 2.550 € pro Jahr ansetzen (Steuerbonus maximal 510 €).

Der Bundesfinanzhof hat bekräftigt, dass der Steuerbonus nicht nur für Haus- und Wohnungseigentümer gilt, sondern auch für Mieter. Das Finanzamt dürfe nicht beanstanden, dass die Verträge mit den Leistungserbringern nicht vom Mieter selbst abgeschlossen worden seien. Für den Steuerabzug sei nur entscheidend, dass die Leistungen den Mietern zugutekämen.

Hinweis: Bei einer Vielzahl von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen tritt der Vermieter als Vertragspartner auf und die Kosten werden dann später auf den Mieter umgelegt.

Für steuerliche Zwecke reiche es in der Regel aus, wenn Mieter die absetzbaren Kosten durch die Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung, sonstige Abrechnungsunterlagen oder eine hinreichend aufgeschlüsselte Bescheinigung des Vermieters nachwiesen.

Hinweis: Die Urteilsgrundsätze lassen sich auch auf Wohnungseigentümer übertragen, bei denen haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. deren Verwalter beauftragt worden sind.


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Living room with viewpoint windows located in the center of the
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Airbnb etc.


Steuerunehrliche Vermieter im Visier

Private Zimmervermietungen über Onlineportale wie Airbnb haben eine beachtliche Größenordnung erreicht. Deshalb interessieren sich auch die Finanzbehörden für diese Geschäftsaktivitäten und richten Sammelauskunftsersuchen an Vermietungsplattformen, um an die Identitäten von Vermietern zu gelangen.

Die Steuerfahndung der Finanzbehörde Hamburg hatte 2020 nach einem mehrjährigen Rechtsstreit erreicht, dass die Plattform Airbnb ihre Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken offenlegen musste. Seinerzeit waren dem Fiskus die Daten von ca. 8.000 privaten Gastgebern aus Deutschland mit Vermietungsumsätzen von insgesamt 137 Mio. US-Dollar mitgeteilt worden. 2021 und 2022 konnten durch die Datenauswertung bundesweit Mehrsteuern von rund 4 Mio. € festgesetzt werden.

Mit einem weiteren Ermittlungsersuchen hat die Steuerfahndung Hamburg nun nachgelegt, um an aktuellere Daten des Portals zu gelangen. In den neuen Datensätzen sind die Vermietungsumsätze von ca. 56.000 Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von mehr als 1 Mrd. € enthalten. Die Daten werden nun an die Steuerverwaltungen der einzelnen Bundesländer übergeben, so dass die Finanzämter im gesamten Bundesgebiet mit der Auswertung beginnen können.

Hinweis: Wer seinen Wohnraum bisher steuerunehrlich vermietet hat, sollte schnellstmöglich für Transparenz sorgen. Um beim Fiskus reinen Tisch zu machen, empfiehlt es sich häufig, eine strafbefreiende Selbstanzeige einzulegen. Hierzu sollten Sie vorab unbedingt Rücksprache mit uns halten.


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A lawyer sits in his office, on a table with a small hammer to b
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Berufsgeheimnisträger


Außenprüfung ist trotz Anonymisierungsaufwands rechtmäßig

Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen Auskünfte verweigern. Unterzieht das Finanzamt sie einer Außenprüfung, dürfen sie daher in den geprüften Unterlagen enthaltene mandantenbezogene Angaben schwärzen bzw. anonymisieren.

Die Anordnung einer Außenprüfung gegenüber Berufsgeheimnisträgern ist auch im Hinblick auf den anfallenden Schwärzungs- und Anonymisierungsaufwand nicht per se unverhältnismäßig und willkürlich. Das geht aus einem neuen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.

Ob Unterlagen mit mandantenbezogenen Angaben im Rahmen einer Außenprüfung tatsächlich vorzulegen und zu schwärzen sind, kann durch Anfechtung des konkreten Vorlageverlangens des Finanzamts geprüft werden.

Laut BFH ist zwischen der Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung und der Rechtmäßigkeit einzelner Vorlageverlangen des Finanzamts zu unterscheiden. Das Recht zur Auskunftsverweigerung kann demnach nur die Mitwirkungspflicht des Berufsgeheimnisträgers im Rahmen der Außenprüfung beschränken, nicht aber die Zulässigkeit der Prüfung selbst. Dies folgt insbesondere aus dem Gebot einer gleichmäßigen Besteuerung. Diese würde beeinträchtigt, wenn Berufsgeheimnisträger sich unter Berufung auf ihre Verschwiegenheitspflicht generell der Überprüfung ihrer Besteuerungsgrundlagen entziehen könnten.

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Germany - April 2023: Mobile app for 49 Euro ticket, also called
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Pauschalierung


Zuschuss zum Deutschlandticket

Beim Deutschlandticket („49-€-Ticket“) gibt es eine bundesweit geltende Jobticketregelung. Falls der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Ticket mit mindestens 25 % bezuschusst, also 12,25 € oder mehr der Ticketkosten übernimmt, erhält er einen zusätzlichen Rabatt von 5 %. Das 49-€-Ticket kostet den Arbeitnehmer in diesem Fall als über den Arbeitgeber bezogenes Jobticket nur 34,30 €. Lohnsteuer- und sozialversicherungs-rechtlich ist Folgendes zu beachten:

Ein vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlter Zuschuss zum Deutschlandticket ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Er mindert allerdings die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale. Aus diesem Grund ist der Zuschuss im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.

Der Arbeitgeber hat jedoch anstelle der Inanspruchnahme der Steuerfreiheit auch die Möglichkeit, den Zuschuss mit 25 % zu pauschalieren. Diese Pauschalbesteuerung führt ebenfalls zur Sozialversicherungsfreiheit. Macht der Arbeitgeber von der Pauschalbesteuerung Gebrauch, unterbleibt beim Arbeitnehmer eine Minderung der Entfernungspauschale. Das kann sich insbesondere dann als vorteilhaft erweisen, wenn der Beschäftigte weit entfernt von seiner ersten Tätigkeitsstätte wohnt und häufig den eigenen Pkw für den Weg zur Arbeit nutzt.

Diese Ausführungen gelten entsprechend, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Deutschlandticket als Sachbezug zur Verfügung stellt. Die Höhe des geldwerten Vorteils ist in diesem Fall davon abhängig, ob der Arbeitnehmer einen Zuschuss für das Ticket zahlt oder nicht.

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Homeoffice-Pauschale


Telefon- und Internetkosten zusätzlich abziehen

Seit 2023 können Erwerbstätige eine Homeoffice-Pauschale von 6 € für jeden Arbeitstag steuermindernd abziehen, an dem sie überwiegend von zu Hause aus gearbeitet haben. Pro Jahr sind bis zu 1.260 € absetzbar, so dass jährlich höchstens 210 Tage im Homeoffice abgerechnet werden können. Um die Homeoffice-Pauschale zu erhalten, muss der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Es ist egal, ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird.

Hinweis: Zu beachten ist aber, dass die Homeoffice-Pauschale bei Arbeitnehmern unter die Werbungskostenpauschale von 1.230 € fällt, die das Finanzamt ohnehin gewährt. Macht ein Arbeitnehmer also nur die Homeoffice-Pauschale in seiner Einkommensteuererklärung geltend, überschreitet er die Werbungskostenpauschale nur um 30 €.

Arbeitnehmer sollten wissen, dass sie die Kosten für Arbeitsmittel (z.B. PC, Drucker, Schreibtisch) und zu Hause anfallende Telefon- und Internetkosten zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten abziehen können. Fallen beim Arbeitnehmer erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationskosten an, können gegenüber dem Finanzamt aus Vereinfachungsgründen und ohne Einzelnachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrags für Telefon und Internet, jedoch höchstens 20 € monatlich, als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ein solcher Kostenabzug ist aber nur erlaubt, sofern der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet.


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close-up of intricate cornice work on a building facade
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Abschreibung


Baumaßnahme muss mit Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein

Modernisierungs- und Instandsetzungskosten für Baudenkmäler und Gebäude in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen können mit bis zu 9 % pro Jahr abgeschrieben werden. Dies gilt sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Objekte. Die Denkmalabschreibung wird aber nur gewährt, wenn die Gebäude im Inland liegen und die Baumaßnahme in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde durchgeführt wird.

Die erforderliche behördliche Zustimmung muss vor dem Beginn der Baumaßnahme erteilt worden sein, da der bisherige Zustand des Baudenkmals und die Erforderlichkeit der Baumaßnahme beurteilt werden müssen. Wird die Behörde erst nachträglich eingeschaltet, kann daher keine erhöhte Abschreibung beansprucht werden.

Dem Bundesfinanzhof (BFH) lag nun ein Fall vor, in dem ein deutscher Steuerzahler eine Wohnung in Frankreich saniert hatte, die dort unter Denkmalschutz stand („inscrit monument historique“). Die Baumaßnahme hatte er im Vorfeld weder mit einer französischen noch mit einer deutschen Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Das deutsche Finanzamt versagte ihm die Denkmalabschreibung und wurde darin vom BFH bestärkt.

Ob es unionsrechtskonform ist, dass sich die erhöhte Abschreibung auf in Deutschland belegene Gebäude beschränkt, konnte der BFH offenlassen. Denn die Baumaßnahme war jedenfalls nicht in Abstimmung mit der zuständigen französischen Denkmalschutzbehörde erfolgt. Eine solche Abstimmung ist nach Gesetz und Rechtsprechung zwingend geboten.

Hinweis: Durch die Denkmalabschreibung lassen sich erhebliche Steuerspareffekte generieren. Sprechen Sie uns frühzeitig an, sofern Sie ein entsprechendes Projekt realisieren möchten, weil für die steuerliche Förderung strenge Regeln gelten.


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Steuertermine Oktober 2023

Bitte reichen Sie für die folgenden Steuerarten frühzeitig Ihre Unterlagen bei uns ein!
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchenlohnsteuer ev./rk.
Ende der Zahlungsfrist:
Scheck*/bar: Dienstag, 10. Oktober
Banküberweisung: Freitag, 13. Oktober


* Scheck muss spätestens 3 Tage vor Fälligkeit dem Finanzamt vorliegen!

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-Die Texte werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt.
Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
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