Goldstein Consulting - Newsletter November 2021 ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­
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November 2021

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Sie erhalten heute unseren Newsletter mit Neuigkeiten und wichtigen Änderungen in der Steuer- und Buchhaltungswelt. Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie nützlich sein werden und stehen Ihnen unter den unten genannten Nummern und Links gern zur Verfügung. Alle vorangegangenen Infoblätter finden Sie hier unter
 Mandantenbriefe

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inhalt


Editorial
Oldtimer besser im Betriebs- oder Privatvermögen?
Leistungs- und Ausstellungszeitpunkt bei Rechnungen
Wahlrecht zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft
Homeoffice-Pauschale auch bei doppelter Haushaltsführung
Arbeitszimmer: Wann steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung?
Abfindung für Wohnrechtsverzicht als Anschaffungskosten
Kurz und knapp auf den Punkt gebracht
Steuertermine November 2021

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editorial
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Ihre geschäftlich veranlassten Bewirtungskosten sind als Betriebsausgaben ab-zugsfähig, allerdings gedeckelt auf 70 % der Aufwendungen. An den Abzug sind weiterhin strenge Formvorschriften geknüpft, die das BMF frisch aktualisiert hat.
Diese gelten in erster Linie für Gewerbetreibende und Freiberufler, betreffen aber
auch arbeitnehmerseitig veranlasste Bewirtungskosten für das Unternehmen.

Bewirtungsrechnungen müssen grundsätzlich maschinell erstellt und registriert
sein. Aus ihr müssen sich der Ort, das Ausstellungsdatum sowie der Name und die Anschrift der Gaststätte ergeben. Die verzehrten Speisen und Getränke müssen im Einzelnen bezeichnet und mit Preisen aufgeführt sein. Neben dem Ausstellungs-datum der Rechnung ist auch der Tag der Bewirtung anzugeben, wobei der Hinweis „Leistungsdatum entspricht Ausstellungsdatum“ ausreicht. Für bis zum 31.12.2022 ausgestellte Belege über Bewirtungsaufwendungen ist der Betriebs-ausgabenabzug unabhängig von den nach der Kassensicherungsverordnung
geforderten Angaben zulässig.

Bei Rechnungsbeträgen über 250 € muss die Rechnung auf den Namen des Bewirtenden ausgestellt sein. Eigenbelege genügen nicht. Die Finanzverwaltung erlaubt aber, dass der Gastwirt den Namen des Bewirtenden handschriftlich auf der Rechnung vermerken kann. Mit Ausnahme von Kleinbetragsrechnungen bis 250 € muss die Rechnung auch die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Gaststättenbetreibers enthalten.

Rechnungen können auch digital an den Bewirtenden übermittelt und von diesem
in dessen Buchführung unmittelbar digital weiterverarbeitet werden. Die Finanz-verwaltung erlaubt, Papierrechnungen einzuscannen und anschließend digital weiterzuverarbeiten. Das gilt auch für den Eigenbeleg, also den Bewirtungsbeleg
mit Angaben zum Anlass und zu den Teilnehmern der Bewirtung. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Angaben nicht nachträglich verändert werden können bzw. eine solche Änderung dokumentiert wird. Ferner muss ein digitalisierter Eigenbeleg wiederum digital mit der Bewirtungsrechnung verknüpft werden (z. B. durch einen eindeutigen Index oder Barcode). In der Regel bedarf es bei einer digitalen Verarbeitung folglich eines Dokumentenmanagementsystems.

Unser Rat: Achten Sie darauf, von der Gaststätte auch tatsächlich die Endrechnung und keinen Zwischenbeleg zu erhalten. Nur die endgültige Gaststättenrechnung wird vom Finanzamt anerkannt.

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Doors wide open like a wings. Red vintage car on a auto show
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Oldtimer besser im Betriebs- oder Privatvermögen?

Halter eines Pkw, der älter als 30 Jahre ist und das H-Kennzeichen hat, profitieren von einem günstigen Versicherungstarif und einer geringeren Kfz-Steuer. Auch als Freiberufler oder Gewerbetreibender ist es möglich, Oldtimer betrieblich zu nutzen. Ist die betriebliche Nutzung kleiner als 10 %, gehört der Wagen zwingend zum Privatvermögen. Sofern dieser Anteil mindestens 10 %, aber nicht mehr als 50 % beträgt, haben Sie ein Wahlrecht zwischen Privat- und Betriebsvermögen. In diesem Fall könnte die Zuordnung des Wagens zum Privatvermögen die bessere
Alternative sein, da Wertsteigerungen nach Ablauf eines Jahres steuerfrei bleiben. Im Betriebsvermögen wäre ein Gewinn bei Betriebsaufgabe, Entnahme oder Veräußerung steuerpflichtig.

Scheidet das Wahlrecht wegen Überschreitung der 50-%- Grenze aus, gehört der Pkw zum notwendigen Betriebsvermögen. Die im Regelfall anzuwendende 1-%-Methode zur Ermittlung der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben muss hier aber kein Nachteil sein. Da auch bei Oldtimern stets auf den Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung abgestellt wird, ergibt sich eine entsprechend niedrige Be-messungsgrundlage. Die Finanzämter verweigern allerdings häufig den Betriebs-ausgabenabzug mit dem Hinweis, „Aufwendungen für Segeljachten oder Motor-jachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden
Bewirtungen“ seien als nichtabziehbare Betriebsausgaben zu behandeln und dürften den Gewinn nicht mindern. Das ist aber so pauschal nicht richtig.

Unser Rat: Die Zuordnung eines Oldtimers zum Betriebsvermögen ist durchaus möglich. Dabei sollten Sie darauf achten, dass nicht nur eine untergeordnete Nutzung erfolgt. Ein enger Bezug zum Unternehmenszweck liegt z. B. vor, sofern Sie mit solchen Fahrzeugen handeln oder alte Fahrzeuge restaurieren. Andernfalls muss über Fahrtenbuchaufzeichnungen nachgedacht werden, damit betriebliche
Fahrten belegt und von Privatfahrten abgegrenzt werden können. Selbst wenn eine teilweise Unangemessenheit festgestellt wird, stehen die Chancen zumindest
gut, dass die betriebliche Nutzung steuermindernd anerkannt wird. Problematisch wird es mit dem Oldtimer im Betriebsvermögen jedoch immer dann, wenn hohe Kosten durch Abschreibung und Unterhalt ohne einen konkreten und sich auf-drängenden betrieblichen Bezug einer geringen Fahrleistung gegenüberstehen. Weitere moderne Fahrzeuge im Betriebsvermögen können dies dann noch verschärfen. Im Endeffekt ist es jedoch wie bei allen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens: Die Aufwendungen für ein Oldtimerfahrzeug müssen unter dem Strich und bezogen auf den Einzelfall angemessen sein.

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Businessperson Calculating E-Invoice
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Leistungs- und Ausstellungszeitpunkt bei Rechnungen

Ohne korrekte Rechnung ist Ihr Vorsteuerabzug als Leistungsempfänger gefährdet. Zu den Mindestangaben einer Rechnung gehören unter anderem
  • das Ausstellungsdatum sowie
  • der Leistungszeitraum bzw. -zeitpunkt
(wobei der Kalendermonat angegeben werden kann, in dem die Leistung aus-geführt wird). In der Praxis fallen Leistungszeitpunkt und Ausstellungsdatum der Rechnung häufig zusammen. Dennoch verlangt die Finanzverwaltung auch in solchen Fällen weiter beide Angaben.

Für das höchste deutsche Steuergericht ist dieser Aufwand häufig überflüssig. Den BFH-Richtern zufolge kann sich der Leistungszeitpunkt aus dem Ausstellungs-datum ergeben, sofern „nach den Verhältnissen des Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung in dem Monat bewirkt wurde, in dem die Rechnung aus-gestellt wurde“. Das gilt laut BFH z. B. für Bauleistungen. Da die Vergütung für
solche Leistungen branchenüblich im Zeitpunkt der Abnahme fällig werde und die Rechnungserteilung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Abnahme ebenfalls
als branchenüblich anzusehen sei, folge aus dem Ausstellungsdatum der Rech-nung automatisch die Leistungserbringung im Kalendermonat der Rechnungs-erteilung. Entsprechendes gelte in der Branche der Autohändler. Die Lieferung eines Pkw erfolge branchenüblich mit der Rechnungserteilung.

Nach Ansicht der Finanzverwaltung lag bei den o. g. BFH-Urteilen jeweils eine Würdigung im Einzelfall zugrunde. In einem neuen Schreiben beharrt das BMF weiter darauf, dass Rechnungen, die nicht den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung enthalten, nicht ordnungsmäßig ausgestellt seien. Der Vor-steuerabzug aus solchen Rechnungen ist laut BMF nur dann ausnahmsweise möglich, wenn die Finanzverwaltung über sämtliche Angaben verfügt, um die materiellen Voraussetzungen zu überprüfen.

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Businessman flipping wooden cube block to change 2021 year to 20
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Wahlrecht zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft

Personen- und Kapitalgesellschaften werden in Deutschland unterschiedlich be-steuert. Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer und werden mit einem fixen Steuersatz von 15 % besteuert. Personengesellschafter werden wie na-türliche Personen zur Einkommensteuer veranlagt, zahlen also in der Spitze bis zu 45 %. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts hat der Gesetzgeber Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG oder GmbH & Co. KG) und auch Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, für steuerliche Zwecke wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden und zur Körperschaft-steuer zu optieren. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und Einzelunter-nehmen haben diese Möglichkeit nicht. Die Option gilt auch nur für Ertragsteuern
und nicht bei der Schenkung- oder Erbschaftsteuer.

Dazu ist ein unwiderruflicher Antrag vor Beginn des Wirtschaftsjahrs zu stellen, ab dem die Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft gelten soll. Wird die Option
ausgeübt, werden die Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesell-schafter einer Kapitalgesellschaft behandelt. D. h., der oder die Geschäftsführer erzielen dann grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für die Lohn-steuer abzuführen ist. Die von der Gesellschaft ausgeschütteten Gewinnanteile unterliegen der Kapitalertragsteuer. Diese werden mit dem persönlichen Steuersatz des oder der Gesellschafter besteuert. Der Abgeltungsteuersatz von 25 % kommt nicht zur Anwendung.

Unser Rat: Die Option kann erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022 ausgeübt werden. Die Neuregelung ist hochkomplex und bedarf einer intensiven Prüfung der
Vor- und Nachteile. So darf z. B. kein wesentliches Sonderbetriebsvermögen
zurückbehalten werden. Wer z. B. Alleineigentümer einer Immobilie ist, die er der Personengesellschaft zur Nutzung überlässt und die zum Sonderbetriebsvermögen
gehört, müsste das Grundstück bei einer Option zur Körperschaftsteuer wohl zuvor ins Gesamthandsvermögen einbringen, damit die Option nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven führt.

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Bright office room with classic desk and built-in shelves
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Homeoffice-Pauschale auch bei doppelter Haushaltsführung

Müssen Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort anmieten, können die Unterkunftskosten in Höhe von bis zu 1.000 € im Monat als Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerlich entlastend berücksichtigt werden. Bislang war nicht klar, ob die neue Homeoffice- Pauschale auch im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden kann. Die Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag, maximal bis zu 600 € im Jahr, gibt es für die Tage, an denen Sie nicht zur ersten Tätigkeits- bzw. Betriebs-stätte gefahren sind, sondern ausschließlich zu Hause gearbeitet haben.

Die Frage, die sich dabei stellt: Sind die Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben für Unterkunftskosten der Zweitwohnung um die Homeoffice-Pauschale zu kürzen, wenn Sie als Arbeitnehmer oder auch Selbständiger in Ihrer Zweitwohnung wegen Corona im Homeoffice arbeiten und die Homeoffice- Pauschale von 600 € geltend machen?

Die gute Nachricht: Bundeseinheitlich für alle Finanzverwaltungen wurde be-schlossen, weder die Homeoffice-Pauschale noch die Unterkunftskosten anteilig zu kürzen. Dazu heißt es in dem Papier: Nach einem Beschluss auf Bund-/ Länderebene kann die Homeoffice-Pauschale auch für Tage, an denen der Arbeitnehmer ausschließlich seine berufliche Tätigkeit in der Wohnung am Be-schäftigungsort (Zweitwohnung) ausgeübt hat, in Anspruch genommen werden. Eine Berücksichtigung ist somit neben den tatsächlichen Unterkunftskosten möglich.

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Arbeitszimmer: Wann steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung?

Beim häuslichen Arbeitszimmer gibt es zwei Stellschrauben:
  1. Stellt es den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung dar, ist ein Vollabzug der Aufwendungen möglich.
  2. Steht Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Aufwendungen bis zu 1.250 € (Jahresbetrag, keine anteilige Kürzung) abzugsfähig.
Wichtig: Die Frage, ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist nur zu prüfen, sofern sich der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit nicht bereits im häuslichen Arbeitszimmer befindet. Kein anderer Arbeitsplatz (neben dem häuslichen Arbeitszimmer) steht zur Verfügung, falls Sie zumindest einen Teil Ihrer Berufsarbeit nicht an einem anderen Arbeitsplatz
erledigen können. Sie müssen also auf das häusliche Arbeitszimmer angewiesen sein. Doch wie verhält es sich in Zeiten der Corona-Pandemie? Wer bestimmt, ob der Arbeitsplatz in der Firma genutzt werden kann?

Die OFD NRW gibt in einem Arbeitspapier zum Werbungskostenabzug bei Home-office-Tätigkeiten unter Hinweis auf einen für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis zum 31.12.2021 maßgebenden Bund-/Länderbeschluss interessante Hinweise. Können Sie Ihren Firmen-Arbeitsplatz tatsächlich nicht nutzen, z. B. aus Gründen des Gesundheitsschutzes, steht Ihnen für die betriebliche oder berufliche Betätigung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Ein anderer Arbeitsplatz liegt danach
auch dann nicht vor, wenn Sie die Entscheidung über das Tätigwerden im Home-office ohne eine ausdrückliche (schriftliche) Anweisung des Arbeitgebers getroffen
haben und der Empfehlung der Bundesregierung/ der Länder gefolgt sind.

Unser Fazit: Sofern Sie z. B. aus Gründen des Infektionsschutzes das Büro des Arbeitgebers freiwillig nicht aufgesucht haben, kommt zumindest eine auf 1.250 € begrenzte Berücksichtigung der Aufwendungen des Arbeitszimmers in Betracht. Sie entscheiden also selbst! Vor diesem Hintergrund sind die Finanzämter ge-halten, von der Anforderung einer Arbeitgeberbescheinigung zum Vorliegen eines anderen Arbeitsplatzes für die Zeit der Corona-Pandemie (1.3.2020 bis 31.12.2021) abzusehen.

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Young woman getting keys to new apartment from realtor
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Abfindung für Wohnrechtsverzicht als Anschaffungskosten

Viele letztwillige Verfügungen enthalten Regelungen, die ein dingliches Wohnrecht für den länger lebenden Ehepartner vorsehen, während das Eigentum an der Immobilie unmittelbar dem Kind zufällt. Der überlebende Ehegatte soll so ab-gesichert werden und das Kind wird sofort Eigentümer der Immobilie.

Beispiel: A ist Alleineigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses. Laut Testament soll im Falle seines Todes seine einzige Tochter das Haus erben und seiner Lebensgefährtin ein Wohnrecht bis zu ihrem Tode eingeräumt werden.
Das dingliche Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen. A verstirbt unerwartet früh mit 44 Jahren durch einen Arbeitsunfall. Seine Lebensgefährtin möchte privat und beruflich neu anfangen und auswandern. Die Tochter des Verstorbenen will auch nicht in dem Haus wohnen, sondern es an eine befreundete Familie vermieten. Sie bietet deshalb der Lebensgefährtin ihres verstorbenen Vaters an, ihr 50.000 € für die Ablösung des Wohnrechts zu zahlen. Die Lebensgefährtin ist damit ein-verstanden.

Nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts ist die Ausgleichs-zahlung für die Aufgabe des Wohnrechts steuerlich nicht sofort abzugsfähig. Entsprechende Aufwendungen dürften als nachträgliche Anschaffungskosten
nur mit 2 % pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Immobilie nach Ablösung des dinglichen Wohnrechts vermietet wird. Ob diese Lösung richtig
ist, muss noch der BFH entscheiden, bei dem die Revision anhängig ist.

Unser Rat: In vergleichbaren Fällen werden wir gegen negative Steuerbescheide Einspruch einlegen und einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen. Anders als das Niedersächsische Finanzgericht hat das höchste deutsche Steuergericht bereits entschieden, Mietzahlungen für einen nahen Angehörigen, der auf die Aus-übung eines Wohnrechts verzichtet und eine Mietwohnung bezogen hat, seien als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sofort abziehbar.

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Kurz und knapp auf den Punkt gebracht

Strohmann
Empfangen Sie als Unternehmer eine Leistung für Ihr Unternehmen, können Sie die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer in der Regel als Vorsteuer
abziehen. Hierfür müssen Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer identisch sein. Leistender Unternehmer kann auch ein 'Strohmann' sein, der für 'Hintermänner' auftritt. Voraussetzung ist: Der Strohmann ist aus dem Geschäft zivilrechtlich verpflichtet. Darüber hinaus darf der Strohmann seinen auf den eigenen Namen laufenden Gewerbebetrieb nicht nur vortäuschen. Darauf weist das BMF in einem aktuellen Schreiben hin.

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Steuertermine November 2021

Bitte reichen Sie für die folgenden Steuerarten frühzeitig Ihre Unterlagen bei uns ein!
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchenlohnsteuer ev./rk.
Ende der Zahlungsfrist:
Scheck*/bar: Mittwoch, 10. November
Banküberweisung: Montag, 15. November
  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
Ende der Zahlungsfrist:
Scheck*/bar: Montag, 15. November
Banküberweisung: Donnerstag, 18. November

* Scheck muss spätestens 3 Tage vor Fälligkeit dem Finanzamt vorliegen!

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-Die Texte werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt.
Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
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